Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Fahrzeug online abmelden

Was wir von Ihnen brauchen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Zusätzlich bei Verschrottung: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug per Post außer Betrieb setzen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Zusätzlich bei Verschrottung: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Formular_Abmeldung per Postversand (siehe unten auf dieser Seite).

Gebühren

Die Gebühr liegt bei 16,80 Euro.
Sofern Sie Ihr Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug beibehalten möchten, fallen für die Reservierung zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 Euro an.

Wichtige Hinweise

  • Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben.
  • Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde, benötigen wir einen Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Dieser bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren, jedoch nur an demselben Tag (bis spätestens 24:00 Uhr) und nur innerhalb von Deutschland und auf direktem Weg.
  • Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.
  • Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
  • Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist.
  • Beachten Sie, dass im Fall der Außerbetriebsetzung das mitgenommene Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk (Land- oder Stadtkreis) automatisch wieder an diesen zurückgeht. Sie können dieses Kennzeichen dann nicht mehr weiter an Ihrem Fahrzeug verwenden.

Formulare

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