Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist in den §79 und §80 des SGB VIII verankert. Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen.Dabei arbeitet die Jugendhilfeplanung der Stabsstelle eng mit dem Jugendamt, anderen Behörden und den Trägern/Trägerinnen von Einrichtungen und Diensten anderen Organisationen zusammen.
Der Fokus der Jugendhilfeplanung in der Stabsstelle liegt momentan unter anderem im Aufgabenbereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Erhebung und des Berichtswesen zum Ausbaustand der Kindertageseinrichtungen und Ganztagsförderung im Grundschulbereich, sowie in Projekten wie der Jugendbeteiligung auf Landkreisebene.

Aufgabenschwerpunkte der Jugendhilfeplanung im Allgemeinen sind:

  • Konzeptionsentwicklung und Initiierung von Projekten zur Verbesserung der Vernetzung der Angebotsstruktur
  • Entwicklung und Initiierung von neuen Projekten oder Maßnahmen aufgrund geänderter Bedarfe und konzeptionelle Entwicklung von präventiven Angeboten
  • Evaluierung von innovativen Projekten bezüglich ihrer Wirkung auf Kinder und Jugendliche
  • Qualitätsentwicklungsprozesse anregen und begleiten
  • Regelmäßige Darstellung der Ergebnisse der Arbeit in den politischen Gremien, der Leitungsebene und in verschiedenen Arbeitskreisen und Institutionen

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsmanagement

Jugendhilfeplanung
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Münch-Schemperle

Tel.: 0751/85-3115
Fax: 0751 / 85 773115
Mail: m.muench-schemperle@rv.de