Sprengstoffrecht

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen oder im privaten Bereich umgehen will, bedarf einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Als explosionsgefährliche Stoffe gelten z.B. Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen, Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen und Einsatz von Raketenmotoren im Modellraketenbau.

Das Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamt Ravensburg ist zuständig für
  • die Erlaubniserteilung beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich (Wiederlader, Vorderladerschützen und Böller) nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) und für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
  • die Erlaubniserteilung nach § 7 des Sprengstoffgesetzes zum gewerbsmäßigen Umgang oder Verkehr mit Stoffen oder Gegenständen nach dem Sprengstoffgesetz.

Im Landkreis Ravensburg sind außerdem zuständig die Großen Kreisstädte Ravensburg, Weingarten, Wangen im Allgäu, Leutkirch im Allgäu mit den Gemeinden Aitrach und Aichstetten sowie die Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee mit Bergatreute.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Rechts- und Ordnungsamt
Personenstands- und Ordnungsrecht
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Friedenstraße 6
Ravensburg

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Buchstaben: A-D, I, S
Tel.: 0751 85-5125
Fax: 0751 85-775125
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N.N.
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Tel.: 0751 85-5110
Fax: 0751 85-775110
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Frau Heider
Ansprechpartnerin für
- Annahme von Schusswaffen und Munition zur Aufbewahrung oder Vernichtung sowie
- Zuständigkeitswechsel der Unteren Jagd-, Waffen und Sprengstoffbehörde wegen Umzug oder Umzugsmeldungen (A-Z)
Tel.: 0751 85-5129
Fax: 0751 85-775129
Mail: s.heider@rv.de

Frau Koch
Ansprechpartnerin für
Wildtierportal/Schwarzwildjagd, Ablehnung von Anträgen/Entziehung, Widerruf, Rücknahme von jagdrechtlichen Erlaubnissen/sonstiges Jagdrecht, bspw. Pachtverträge
Tel.: 0751 85-5126
Fax: 0751 85-775126
Mail: an.koch@rv.de