Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiedergefunden? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • Zusätzlich bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie bei zugelassenen Fahrzeugen: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Für eine gegebenenfalls erforderliche eidesstattliche Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 31,00 Euro an.

Wichtige Hinweise

  • Bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich.
  • Bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
  • Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dies wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.

Formulare

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de