Schülerbeförderung
Information zur Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten
Wir erstatten Schülerbeförderungskosten im Rahmen unserer Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schüler und Schülerinnen aus Baden-Württemberg, die eine Schule in unserem Landkreis besuchen.
Der Schulträger ist dafür zuständig, eine Schülerbeförderung einzurichten. Antragsteller ist demnach auch der Schulträger.
Bei Schülern und Schülerinnen der kreiseigenen Schulen stellt man die Anträge daher direkt bei der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität.
Zu den notwendigen Beförderungskosten müssen Sie je Schüler oder Schülerin und Schuljahr einen Jahreseigenanteil entrichten, den Sie in monatlichen Raten bezahlen müssen. Die Rechnungsgrundlage für die Eigenanteile richtet sich nach dem aktuell gültigen Preis des Deutschlandtickets Jugend BW. Sie müssen die Eigenanteile für höchstens 2 Kinder einer Familie mit den höchsten Eigenanteilen tragen.
Sie können Fahrkarten über das Schülerlistenverfahren bestellen.
Erstattung des Deutschlandtickets Jugend BW für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die den freigestellten Schülerverkehr nutzen
Wir können Schülerinnen und Schülern über das Schülerlistenverfahren kein Deutschlandticket Jugend BW (DTJBW) ausgeben, die ausschließlich mit einem freigestellten Schülerverkehr zur Schule fahren. Stattdessen erhalten sie eine Fahrberechtigung, die sie für diesen Verkehr und ab 13:30 Uhr sowie an schulfreien Tagen ganztags im gesamten bodo-Gebiet nutzen können.
Daher erstatten wir allen betroffenen Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5, die einen freigestellten Schülerverkehr nutzen, die Kosten für ein DTJBW, welches sie sich zusätzlich zu Ihrer Fahrberechtigung außerhalb des Schülerlistenverfahrens kaufen.
Wie läuft das ab?
Ihr Kind erhält über das Schülerlistenverfahren weiterhin eine Fahrberechtigung für diesen Verkehr mit dem Freizeitnutzen ab 13:30 Uhr im gesamten bodo-Gebiet auf einer Chipkarte. Über das Schülerlistenverfahren ziehen wir - wie bisher auch - den satzungsmäßigen Eigenanteil ein.
Zusätzlich können sich die Schülerinnen und Schüler ein DTJBW direkt bei bodo kaufen. Sie müssen es dort kaufen, da beim Kauf des DTJBW außerhalb vom Schülerlistenverfahren das Wohnortprinzip gilt. Wenn sie das DTJBW für ein ganzes Schuljahr beziehen, erstatten wir die Kosten hierfür am Ende des Schuljahres wieder. Antrag und Erstattung erfolgen dann online. Hierzu muss man dann nachweisen, dass man das DTJBW das ganze Schuljahr bezogen hat (zum Beispiel durch Kontoauszüge). Zu diesem Online-Antragsverfahren gelangen Sie über diesen Link.
