Auszüge aus ALKIS sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW-GebVO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Basisinformationen und Basisdaten aus ALKIS unterliegen dem Verwendungsvorbehalt nach §2 Abs.3 und 4 des Vermessungsgesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 469,509), letzte Änderung 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr.118). Der Empfänger darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. Eine Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Vermessungsbehörde.
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