Der Landkreis Ravensburg und seine Gemeinden suchen neue Jugendschöffen

Interessierte können sich für das Ehrenamt als Vertreter/in des Volkes an den Jugendgerichten bei der Gemeinde melden

Die Gerichte suchen alle fünf Jahre engagierte Frauen und Männer, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die nächste Jugendschöffenwahl findet dieses Jahr statt. Für die neue Periode von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 suchen der Landkreis Ravensburg und seine Gemeinden daher Ehrenamtliche, die sich engagieren und für das Amt aufstellen lassen möchten.

Ausschnitt eines mit Anzug bekleideten menschlichen Oberkörpers. Der erhobene Arm hält eine Messwaage in der Hand.

Jugendschöffen sind Bürgerinnen oder Bürger ohne juristische Ausbildung, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes handeln. Sie unterliegen der Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Jugendschöffen nehmen an den Jugendgerichtsverhandlungen der Amtsgerichte teil und sind dort als Ehrenamtliche den Berufsrichtern gleichgestellt. In ihrem Amt wirken sie an Verhandlungen in Strafsachen mit und treffen zum Beispiel die Entscheidung darüber, ob ein/e Angeklagte/r im Alter zwischen 18 und 20 Jahren als Erwachsene/r oder Jugendliche/r zu beurteilen ist.

Die Gemeinden sammeln zunächst die Namen der Interessenten und melden diese anschließend an den Landkreis. Bitte beachten Sie hierzu die Bewerbungsfristen Ihrer Gemeinde. Die Anzahl der Jugendschöffen, die man für jeden Amtsgerichtsbezirk wählen muss, orientiert sich an der Größe der Gemeinde. Der Jugendhilfeausschuss stellt die Vorschlagslisten auf. Sie können die Listen dann für eine Woche beim Jugendamt einsehen. Wann das ist, erfahren Sie vorher in einer öffentlichen Bekanntmachung. Die zuständigen Gerichte kümmern sich dann um die Wahl der Jugendschöffen.

Man muss für die Besetzung der Jugendschöffen gleich viele Männer wie Frauen sowie Zugehörige aller Bevölkerungsgruppen vorschlagen. Neben einem großen Interesse an dem Amt und Engagement gibt es weitere Voraussetzungen, die die Jugendschöffen erfüllen müssen:

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • sie müssen über 25 und nicht mehr als 70 Jahre alt sein,

  • sie müssen in der jeweiligen Gemeinde wohnen,
  • es darf keine gesundheitlichen Gründe geben, die sie dabei behindern, das Amt auszuüben,
  • sie müssen deutsche Sprachkenntnisse haben,
  • es darf kein Vermögensverfall vorliegen,
  • sie dürfen zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein,
  • es darf kein laufendes Ermittlungsverfahren geben, das sie dann aus dem Amt ausschließen könnte.

Wenn Sie sich als Jugendschöffe aufstellen lassen möchten, können Sie Ihr Interesse bei Ihrer Gemeinde anmelden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich zudem an Herrn Nguyen vom Jugendamt unter der Telefonnummer 07522 996-3761 oder per Mail an t.nguyen@rv.de wenden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl.de.

Ihr direkter Kontakt

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Mail: Presse@rv.de
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

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(Pressesprecherin)

Frau Moosherr
(stv. Pressesprecherin)