Fortbildungsreise Naturschutzbeauftragte ins Biosphärenreservat Bliesgau

Geschäftsführer Dr. Gerhard Mörsch und stellvertretender Geschäftsführer Holger Zeck des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau begrüßten herzlich das Team aus Ravensburg am Anreiseabend: Mit einem Vortrag über die organisatorischen Strukturen, Finanzierung, Gesamtkulisse, Zonierung und die Besonderheiten der Region sowie die bisher erreichten Ziele und Projekte war ein Grundstock an Informationen gesetzt.

Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte

Durch das Biosphärenreservat ist beispielsweise der Verein „Bliesgau Obst e.V.“ entstanden. Der Verein möchte Streuobst im Gebiet durch Nutzung erhalten und Streuobstprodukte regional vermarkten. Man hat auch den Verein „Bliesgau Genuss e.V.“ ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Initiative aus Produzierenden, Erzeuger/innen, Verarbeitenden, Händlern und Händlerinnen, Gastronomen und Gastronominnen, Naturschützern und Naturschützerinnen und Verbrauchern und Verbraucherinnen der Region. Der Verein möchte das Bewusstsein für heimische Produkte (von konventionell bis Demeter-Zertifizierung) schärfen sowie deren Vermarktung in der Region stärken. Ein Projekt, das aus dem Verein hervorgegangen ist, sei das sogenannte „Bliesgau-Regal“. Man habe dieses an rund 50 Standorten in und außerhalb der Biosphäre mit regionalen Produkten zum Verkauf aufgestellt.

alle Anwesenden nutzten den Abend, um sich auszutauschen: über das mögliche Biosphärengebiet in Oberschwaben, die Chancen und Herausforderungen, die damit verbunden sind, und über die Arbeit der Naturschutzbeauftragten.

Kernzonenwanderung

Am nächsten Tag stand eine Wanderung auf dem Kirkeler Felsenpfad durch die Kernzone Taubental an. Ein besonderes Merkmal einer Kernzone im Wald sind umgefallene Bäume, die wahllos aufeinander liegen. Sie werden nicht entfernt und fließen an Ort und Stelle durch Zersetzung in den Nährstoffkreislauf zurück. In der Kernzone gab es zudem eine Kletterwand, die Kletternde seit jeher genutzt haben und wo das Klettern erlaubt ist. Ein Ranger muss darauf achten, dass sich Besucher/innen der Kernzone nur auf den ausgewiesenen Wegen bewegen. Welche Aktivitäten in der Kernzone erlaubt sind, ist Ergebnis eines Aushandlungsprozesses  verschiedener Akteure und Akteurinnen. Das ist zudem in der Biosphärenverordnung festgeschrieben. Oberstes Ziel der Kernzone bleibt, dass natürliche Prozesse gesichert sind und unberührt bleiben. In ganz seltenen Fällen muss man zum Beispiel auf Grund von Arbeiten an einer Gasleitung oder Ausgrabungen von archäologischen Funden Sondergenehmigungen einholen.

Besuch bei einem Partnerbetrieb

Am Nachmittag ging es dann zu einem Partnerbetrieb des Biosphärenreservates, einem Biolandhof. Das Team aus Ravensburg erhielt eine Hofführung und konnte die Herstellung von verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie beispielsweise Getreide, Milch, Eier, Wurst- und Fleischerzeugnisse beobachten. Das Team durfte diese Erzeugnisse auch verkosten. Im Netzwerk der Partnerbetriebe des Biosphärenreservates gibt es neben landwirtschaftlichen Erzeugern und Erzeugerinnen und lebensmittelverarbeitenden Betrieben auch andere Organisationen, die als Botschafter/innen der Biosphäre fungieren: Dazu gehören Natur- und Landschaftsführer/innen, Gastbetriebe, Museen und Tourist-Infos, Gastronomen und Gastronominnen, Bildungsinstitutionen, Wasserhersteller/innen und viele mehr.

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