Kontrollen

Monitoring

Gemeinsamer Antrag 2023 – Kontrolle durch Flächenmonitoring für die Kleinerzeuger/innen und Ausgleichszulage Landwirtschaft

Flächenkontrolle durch das automatische Flächenüberwachungssystem (AMS)

Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und Beihilfefähigkeit der Flächen erfolgt ab dem Antragsjahr 2023 so weit wie möglich durch eine Beobachtung der beantragten Flächen mittels einer automatisierten Auswertung von Satellitendaten („Flächenüberwachungssystem AMS“).
Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Flächenüberwachungssystem sind inzwischen in FIONA zu sehen. Sie sind wie im vergangenen Jahr mit Ampelfarben dargestellt.

Bis einschließlich 30. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, Abweichungen zwischen den Antragsdaten und der tatsächlichen Bewirtschaftung durch die Korrektur Ihrer Antragsdaten zu beheben (rote oder gelbe Flächen). Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, müssen Sie Ihren Antrag erneut elektronisch einreichen.

Mit der Anpassung der Antragsangaben auf die tatsächliche Bewirtschaftung können Sie Kürzungen und Sanktionen vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Kulturartenerkennung als auch die Hinweise zur Mindesttätigkeit eingeblendet sind.
In FIONA könnten Sie unter Karten/Kontrolle durch Monitoring zur besseren Übersicht auch jeweils nur eine Kontrolle einblenden.
Gerne helfen Ihnen auch die Sachbearbeitenden des Gemeinsamen Antrags weiter.
 
Details zur Korrekturmöglichkeit finden Sie auf dem Merkblatt zur Flächenkontrolle.

Termin

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Fax: 0751 85-776134
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