Umstieg in höherwertigere FAKT-Teilmaßnahme
Zum Umstieg in eine höherwertigere Teilmaßnahme müssen Sie das Formular „FAKT – Umstieg in die höherwertige Teilmaßnahme“ beim Landwirtschaftsamt einreichen. Bei einem derartigen Umstieg endet die bestehende Verpflichtung vorzeitig und es wird - beim Umstieg zum Antragsjahr 2021 - eine neue zweijährige Verpflichtung begründet. Darüber hinaus ist ein Umstieg von FAKT in eine höherwertigere LPR-Maßnahme möglich. Auch in diesem Fall muss die niederwertigere FAKT-Verpflichtung beendet werden.
Formulare
FAKT - Umstieg in die höherwertigere FAKT-Teilmaßnahme (236 KB)