Übertragungsmeldung Zahlungsansprüche
Soweit die Übertragung der Zahlungsansprüche bei den Direktzahlungen 2022 berücksichtigt werden soll, muss die privatrechtliche Übertragung bis spätestens 16. Mai 2022 erfolgt sein Die Übertragungsmeldung müssen Sie bis spätestens 9. Juni 2022 der jeweils zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde vorlegen.
Alternativ zu der Übertragungsmeldung kann die Zahlungsanspruchs-Übertragung über das Internet in der ZID (Zentrale INVEKOS-Datenbank) erfolgen.
Wichtige Hinweise
Die Übertragung muss fristgerecht erfolgen, sonst können die Zahlungsansprüche für das entsprechende Antragsjahr nicht berücksichtigt werden.
Formulare
2022 - ZA_-_Übertragungsmeldung.pdf (413 KB)