Übertragungsmeldung Zahlungsansprüche
Ab 2023 gibt es keine Zahlungsansprüche mehr. Direktzahlungen bekommen Sie dann entsprechend der beantragten und bewirtschafteten Fläche ausbezahlt. Eine Übertragung von Zahlungsansprüchen für die Antragstellung 2023 ist nicht mehr möglich.