Übertragung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen

Die Übertragung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen auf ein anderes Unternehmen ist nur zusammen mit der entsprechenden Fläche, Baum- oder Tierzahl möglich. Der/die Übernehmer/in erklärt sich dazu bereit, die Auflagen/Verpflichtungen für den übertragenen Teilmaßnahmenumfang entsprechend einzuhalten und die Teilmaßnahme im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich zu beantragen.
Die Übertragungsmeldung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen ist möglichst mit dem Gemeinsamen Antrag beim Landwirtschaftsamt einzureichen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten für eine mögliche Terminvereinbarung finden Sie untenstehend in der Kontaktbox.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Raueneggstraße 1/1
Ravensburg

Frau Geßler

Tel.: 0751 85-6150
Fax: 0751 85-776150
Mail: b.gessler@rv.de