Grundstücksverkehr
Für den Kauf oder Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde. Eine Genehmigung benötigen Sie für Eigentumsübertragungen für Grundstücke, auf denen eine Hofstelle ist oder die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und mindestens 1 ha groß sind. Die Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen - durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Bearbeitungsdauer beträgt bis zu zwei Monate ab Antragstellung beziehungsweise drei Monate bei Ausübung des Vorkaufrechts.
Rechtsgrundlage ist das baden-württembergische Agrarstrukturverbesserungsgesetz – ASVG.