Grundstücksverkehr

Für den Kauf oder Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde. Eine Genehmigung benötigen Sie für Eigentumsübertragungen für Grundstücke, auf denen eine Hofstelle ist oder die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und mindestens 1 ha groß sind. Die Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen - durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Bearbeitungsdauer beträgt bis zu zwei Monate ab Antragstellung beziehungsweise drei Monate bei Ausübung des Vorkaufrechts.
Rechtsgrundlage ist das baden-württembergische Agrarstrukturverbesserungsgesetz – ASVG.

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Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
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Ravensburg

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Tel.: 0751 85-6161
Fax: 0751 85-776161
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