Bauen im Außenbereich
Für viele Bauvorhaben im Außenbereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit diese als so genannte privilegierte Bauvorhaben gelten:
- Landwirtschaftlicher Betrieb;
- Auf nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet;
- Mit ausreichend landwirtschaftlicher Fläche ausgestattet;
- Der Betrieb weist eine fachkundige Betriebsleitung auf;
- Bedarfsgerechtes, zweckmäßiges, verhältnismäßiges Bauvorhaben;
- Dem Schutz der Agrarstruktur dienlich;
- unter größtmöglicher Schonung des Außenbereiches (§ 201 BauGB, § 35 Abs. 1 BauGB).
Formulare
Marketingkonzept Ferienunterkünfte.pdf (136 KB)
Wirtschaftlichkeitsberechnung Ferienunterkünfte.pdf (98 KB)