Bauen im Außenbereich

Für viele Bauvorhaben im Außenbereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit diese als so genannte privilegierte Bauvorhaben gelten:
  • Landwirtschaftlicher Betrieb;
  • Auf nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet;
  • Mit ausreichend landwirtschaftlicher Fläche ausgestattet;
  • Der Betrieb weist eine fachkundige Betriebsleitung auf;
  • Bedarfsgerechtes, zweckmäßiges, verhältnismäßiges Bauvorhaben;
  • Dem Schutz der Agrarstruktur dienlich;
  • unter größtmöglicher Schonung des Außenbereiches (§ 201 BauGB, § 35 Abs. 1 BauGB).

Termin

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Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Ravensburg
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Ravensburg

Herr Böhringer

Tel.: 0751 85-6120
Fax: 0751 85-776120
Mail: n.boehringer@rv.de