Ampferbekämpfung

Die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ schränkt den Handlungsspielraum im Grünland bei Problemunkräutern ein. Für eine gezielte Einzelpflanzenbekämpfung könnten Ausnahmen genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung von Teilflächen müssen Sie eine Flächenskizze beifügen.

Wichtige Hinweise

  • Zur Einzelpflanzenbekämpfung von Ampfer mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln benötigen Sie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg. Die Maßnahme dürfen Sie erst nach der Genehmigung durchführen.
  • Sie können dies nur für Einzelflächen beziehungsweise Teilflächen beantragen.
  • Eine Ausnahmegenehmigung könne Sie nur bei höherem Ampferbesatz (Orientierung: ab ca. 800 Pflanzen pro ha), aber nicht mehr bei hohem Ampferbesatz (Orientierung: mehr als ca. 4.000 Pflanzen pro ha) beantragen
  • Im Einsatz dürfen nur die selektiv wirkenden Pflanzenschutzmittel „Harmony SX“ oder „Lodin“ sein.
  • Erlaubt ist nur eine echte Einzelpflanzenbekämpfung (zum Beispeil mit Rückenspritze oder Dochtstab). Die Anwendung mit Rotowiper ist nicht zulässig.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Herr Sommerer
Tel.: 07561 9820-6632
Fax: 0751 85-776632
Mail: w.sommerer@rv.de