Ampferbekämpfung

Die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ schränkt den Handlungsspielraum im Grünland bei Problemunkräutern ein. Für eine gezielte Einzelpflanzenbekämpfung könnte man Ausnahmen genehmigen.

Chemische Einzelpflanzenbekämpfung beantragen (FAKT II B7 oder Ökoregelung ÖR4) (142 KB)

Wichtige Hinweise

  • Zur Einzelpflanzenbekämpfung von Ampfer mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln benötigen Sie eine Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg. Die Maßnahme dürfen Sie erst nach der Genehmigung durchführen.
  • Für die Beantragung von Teilflächen müssen Sie eine Flächenskizze beifügen.
  • Sie können dies nur für Einzelflächen beziehungsweise Teilflächen beantragen.
  • Eine Ausnahmegenehmigung können Sie nur bei höherem Ampferbesatz (Orientierung: ab ca. 800 Pflanzen pro ha), aber nicht mehr bei hohem Ampferbesatz (Orientierung: mehr als ca. 4.000 Pflanzen pro ha) beantragen
  • Erlaubt ist nur eine echte Einzelpflanzenbekämpfung (zum Beispiel mit Rückenspritze oder Dochtstab). Die Anwendung mit Rotowiper ist nicht zulässig.

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Fax: 0751 85-776632
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