Untersuchung und Kontrolle von Lebensmitteln

Rund 1.400 Lebensmittelproben nimmt das Amt für Veterinär- und Verbraucherschutzamt im Zuge der Lebensmittelüberwachung pro Jahr im Kreisgebiet – sowohl aufgrund von regelmäßigen Kontrollen als auch anlassbedingt. Für die Auswertung der Proben ist das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zuständig.

Allgemeine Informationen und Downloads

Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über.

  1. Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie
  2. alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 € zu erwarten ist

zu informieren.

Bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße sollen nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach diesem Gesetz veröffentlicht werden. Eine Namensnennung bei Feststellung der aufgeführten Rechtsverstöße ist nunmehr zwingend. Ein Ermessen der Behörden besteht hierbei nicht. Auf die Gesetzesbegründung in Drucksache 17/7374 des Deutschen Bundestages wird hingewiesen.

Der Verstoß muss auf Grund von Tatsachen nach pflichtgemäßer Überzeugung der Behörde hinreichend begründet sein; der bloße – unaufgeklärte – Verdacht eines Verstoßes ist für den mit der Veröffentlichung verbundenen weitreichenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers nicht ausreichend. Die Untersuchungsergebnisse nach Nr. 1 müssen durch eine zweite unabhängige Untersuchung abgesichert sein. Die amtlichen Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchungseinrichtungen des Landes sind nach europarechtlichen Vorgaben entsprechend Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 akkreditiert.

Die Ergebnisse amtlicher Kontrolltätigkeit unseres Landkreises werden landesweit auf folgender Internetseite veröffentlicht:
https://verbraucherinfo-bw.de/,Lde/Startseite/Lebensmittelkontrolle/Ravensburg

Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz und sollte nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die dargestellten Informationen sollten daher nicht mit anderen Formen der Veröffentlichung (öffentlichen Warnungen) nach diesem Gesetz, die der Gefahrenabwehr vor einer Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung dienen, verwechselt werden.

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Milch / Käse

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Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-5410
Fax: 0751 85-5405
Mail: vet@rv.de

Außenstelle Leutkirch
Kreishaus Leutkirch im Allgäu
Ottmannshofer Straße 44
Leutkirch im Allgäu

Tel.: 07561 9820-5710
Fax: 07561 9820-5705
Mail: vetlk@rv.de