Meldeformular für Ärzte und Labore
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, ansteckenden Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das im Infektionsschutzgesetz festgelegte Meldewesen ist ein wichtiges Instrument dafür.
Ärzte und Labore sind demnach verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt zu melden.
Die bundeseinheitlichen Meldebögen stehen als PDF-Dokumente zum Download bereit.
Die Meldung muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden vorliegen.
Das Fax-Gerät für IfSG-Meldungen im Gesundheitsamt befindet sich in einem separaten Raum und ist für Unbefugte nicht zugänglich.