Meldeformular für Ärzte und Labore
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, ansteckenden Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das im Infektionsschutzgesetz festgelegte Meldewesen ist ein wichtiges Instrument dafür.
Ärzte und Labore sind demnach verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt zu melden.
Die bundeseinheitlichen Meldebögen stehen als PDF-Dokumente zum Download bereit.
Die Meldung muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden vorliegen.
Das Fax-Gerät für IfSG-Meldungen im Gesundheitsamt befindet sich in einem separaten Raum und ist für Unbefugte nicht zugänglich.
Formulare
- Meldeformular Ärzte Ravensburg (495 KB)
- Meldeformular Ärzte Leutkirch (234 KB)
- Meldeformular aviaere Influenza Ärzte Ravensburg (67 KB)
- Meldeformular aviaere Influenza Ärzte Leutkirch (67 KB)
- Meldeformular Labor Ravensburg (302 KB)
- Meldeformular Labor Leutkirch (303 KB)
- Meldeformular Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests (77 KB)
- Meldeformular Hospitalisierung Covid19 (2,2 MB)