Eingliederungshilfe
Liegt bei Ihnen oder Ihnen nahestehenden Personen eine Behinderung vor oder ist damit zu rechnen, dass eine solche Behinderung droht? Dann können Sie ggfs. Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne und vermitteln passende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Der versorgungsärztliche Dienst erstellt zu den entsprechenden Anträgen Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht, die u. a. auch den Schweregrad der Behinderung bestimmen.