Grundqualifikation
Wenn Sie als Lkw- und/oder Busfahrer/in im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, benötigen Sie eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen. Um die Berechtigung nachweisen zu können, erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Erforderlichkeit der Grundqualifikation:
- Alle Fahrer/innen müssen die Grundqualifikation erwerben, die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind und erstmalig den Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen.
- Ausgenommen hiervon sind Sie, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnisklassen
- D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 oder
- C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009
- erworben haben. Hier reichen die Nachweise der regelmäßigen Weiterbildungen aus. Die Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Weiterbildung
Erwerb der Grundqualifikation:
- Um die Grundqualifikation durch eine Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) zu erwerben, gibt es drei Möglichkeiten:
- Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
- „Große“ IHK-Prüfung (theoretische Prüfung von 240 Minuten, praktische Prüfung von 210 Minuten)
- Beschleunigte Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei anerkannter Ausbildungsstätte (Kursdauer 140 Stunden zu je 60 Minuten mit Fahrpraxis, theoretische Prüfung von 90 Minuten)
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).