Grundqualifikation

Wenn Sie als Lkw- und/oder Busfahrer/in im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, benötigen Sie eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen. Um die Berechtigung nachweisen zu können, erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Alle Fahrer/innen müssen die Grundqualifikation erwerben, die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind und erstmalig den Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen.
  • Ausgenommen hiervon sind Sie, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnisklassen
    • D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 oder
    • C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009
  • erworben haben. Hier reichen die Nachweise der regelmäßigen Weiterbildungen aus. Die Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Weiterbildung

Erwerb der Grundqualifikation

  • Um die Grundqualifikation durch eine Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) zu erwerben, gibt es drei Möglichkeiten:
    • Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
    • „Große“ IHK-Prüfung (theoretische Prüfung von 240 Minuten, praktische Prüfung von 210 Minuten) 
    • Beschleunigte Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei anerkannter Ausbildungsstätte (Kursdauer 140 Stunden zu je 60 Minuten mit Fahrpraxis, theoretische Prüfung von 90 Minuten)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1418
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de