Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel
Sie sind in den Landkreis Ravensburg umgezogen und möchten Ihr zugelassenes Fahrzeug ebenfalls ummelden? Hier finden Sie Informationen.
Hinweis: Sofern das Fahrzeug weiterhin auf den/die gleiche/n Halter/in zugelassen bleibt, können Sie auf Wunsch Ihr bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beibehalten. Bei einem Halterwechsel ist dies nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie neue Kennzeichen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 17,60 Euro und 47,30 Euro.
Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Wichtige Hinweise
Die bisherigen Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen der Zulassungsbehörde zur Entstempelung vorgelegt werden, wenn mit der Änderung zusätzlich ein Wechsel der Kennzeichenart (zum Beispiel Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H) beantragt wird.