Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel
Sie sind in den Landkreis Ravensburg umgezogen und möchten Ihr zugelassenes Fahrzeug ebenfalls ummelden? Hier finden Sie Informationen.
Hinweis: Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug umschreiben, können Sie das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beibehalten.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie andere Kennzeichen beantragen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder, die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
Die bisherigen Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen der Zulassungsbehörde zur Entstempelung vorgelegt werden, wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen möchten oder mit der Änderung zusätzlich ein Wechsel der Kennzeichenart (zum Beispiel Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H) beantragt wird.