Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel

Sie sind in den Landkreis Ravensburg umgezogen und möchten Ihr zugelassenes Fahrzeug ebenfalls ummelden? Hier finden Sie Informationen.

Hinweis: Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug umschreiben, können Sie das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beibehalten.

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Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie andere Kennzeichen beantragen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder, die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 24,50 Euro und 47,40 Euro.
Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

Die bisherigen Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen der Zulassungsbehörde zur Entstempelung vorgelegt werden, wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen möchten oder mit der Änderung zusätzlich ein Wechsel der Kennzeichenart (zum Beispiel Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H) beantragt wird.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de