Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel
Hier finden Sie Informationen zur Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs, das vorher in einem anderen Landkreis und auf eine/n andere/n Fahrzeughalter/in zugelassen war.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie neue Kennzeichen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
Formulare
- Formular SEPA-Lastschriftmandat (259 KB)