Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel

Hier finden Sie Informationen zur Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs, das vorher in einem anderen Landkreis und auf eine/n andere/n Fahrzeughalter/in zugelassen war.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Fahrzeug online umschreiben

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie neue Kennzeichen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 26,80 Euro und 49,40 Euro
Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.

Formulare

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de