Online-Umschreibung eines Fahrzeugs

Für die Online-Umschreibung benötigen Sie ein aktuell zugelassenes Fahrzeug (mit 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)).
 
Die Online-Umschreibung dieses zugelassenen Fahrzeugs kann mit oder ohne Wechsel des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin erfolgen.

Online Kfz-Zulassung

Vorraussetzungen und Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    Aktivierung durch Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) (bei Wechsel des Fahrzeughalters/derFahrzeughalterin)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (nur bei Wechsel des Fahrzeughalters nötig)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Kontodaten (IBAN) des Halters/der Halterin für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Optional: Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (nur bei Wechsel des Kennzeichens)
  • Optional: Online-PIN für reserviertes Kennzeichen (nur bei Wechsel des Kennzeichens und vorheriger Reservierung eines Kennzeichens)
  • Kartenlesegerät für nPA/ eAT oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip (Abkürzung für Near Field Communication) und installierter kostenloser „AusweisApp2

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 11,00 Euro und 35,00 Euro (inkl. Postzustellung).

So funktioniert es

  1. Den untenstehenden  „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
  2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Nur bei Wechsel des Halters/der Halterin: Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    4. Nur bei Wechsel des Kennzeichens: Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
    5. Nur bei Wechsel des Halters/der Halterin: eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    6. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    7. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Weiter mit Nr. 9 (Kennzeichen wird beibehalten) beziehungsweise mit Nr. 11 (bei Wechsel des Kennzeichens)
  9. Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten abrufen. Eine Weiterfahrt ist sofort möglich.
  10. Die Zulassungspapiere werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  11. Der Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft.
  12. Zulassungsbescheid, die Zulassungspapiere, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  13. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren sobald die Zulassung wirksam geworden ist (Datum auf Zulassungsbescheid angegeben).

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise Sicherheitsprüfung (SP).
 
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.

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