Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs

Für die Online-Neuzulassung benötigen Sie ein fabrikneues Fahrzeug (mit 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)), das zum ersten Mal angemeldet wird.

Online Kfz-Zulassung

Vorraussetzungen und Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    Aktivierung durch Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Kontodaten (IBAN) des Halters/der Halterin für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kartenlesegerät für nPA/ eAT oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip (Abkürzung für Near Field Communication) und installierter kostenloser „AusweisApp2

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 21,00 Euro und 35,00 Euro (inkl. Postzustellung).

So funktioniert es

  1. Den untenstehenden „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
  2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1.   Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    3. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    4. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    5. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft.
  9. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren sobald die Zulassung wirksam geworden ist (Datum auf Zulassungsbescheid angegeben).

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.

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Ihr direkter Kontakt

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