Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs
Für die Online-Neuzulassung benötigen Sie ein fabrikneues Fahrzeug (mit 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)), das zum ersten Mal angemeldet wird.
Vorraussetzungen und Erforderliche Unterlagen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
Aktivierung durch Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde) - Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Kontodaten (IBAN) des Halters/der Halterin für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kartenlesegerät für nPA/ eAT oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip (Abkürzung für Near Field Communication) und installierter kostenloser „AusweisApp2“
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 21,00 Euro und 35,00 Euro (inkl. Postzustellung).
So funktioniert es
- Den untenstehenden „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft.
- Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren sobald die Zulassung wirksam geworden ist (Datum auf Zulassungsbescheid angegeben).
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.