Online-Abmeldung eines Fahrzeugs
Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Für die Online-Abmeldung muss Ihr Fahrzeug nach dem 01. Januar 2015 zugelassen worden sein. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) muss 17 Stellen umfassen.
Vorraussetzungen und Erforderliche Unterlagen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
Aktivierung durch Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde) - Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Kartenlesegerät für nPA/ eAT oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip (Abkürzung für Near Field Communication) und installierter kostenloser „AusweisApp2“
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 2,70 Euro und 5,30 Euro.
So funktioniert es
- Den untenstehenden „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.