Allgemeines zu Teilhabe und Inklusion
Die Sozialplanung (Fachbereich Teilhabe und Inklusion) und die Kommunalen Behindertenbeauftragten tragen gemeinsam dazu bei, dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Ravensburg umgesetzt werden. Zusammen wirken sie auf eine gleichberechtigte, selbstverständliche sowie uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf (aller Altersgruppen) in allen gesellschaftlichen Bereichen hin.
Grundlage dessen ist eine Perspektive, die von der Verschiedenheit aller Menschen und deren individuellen Fähigkeiten ausgeht. Aus diesem Grund sind nicht nur Menschen mit Unterstützungsbedarf adressiert, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.
Im Rahmen der Sozialplanung werden zudem Unterstützungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigung im Dialog mit verschiedenen Akteuren weiterentwickelt. Das bedeutet, dass die Sozialplanung Konzeption und Koordination der Hilfen für Menschen mit Behinderung übernimmt. Über die Leistungen der Eingliederungshilfe soll daraufhin ein größtmögliches Maß an Teilhabe am täglichen Leben ermöglicht werden.
Weitere Informationen zur Stabsstelle Sozialplanung, Fachbereich Teilhabe und Inklusion, erhalten Sie hier. Zu den Kommunalen Behindertenbeauftragten gelangen Sie hier.
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- UN-Behindertenrechtskonvention (173 KB)