Antragstellung Bürgergeld

Sie müssen beim Jobcenter des Landkreises Ravensburg einen Antrag stellen, damit Sie Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen. Leistungen bekommen Sie grundsätzlich nicht für die Vergangenheit. Es gilt aber eine Ausnahme: Ihr Antrag gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Beispiel: Sie stellen am 27. März einen Antrag. Der Antrag gilt dann ab 1. März. 

NEU:

Heizkosten - Bürgergeld für einen Monat
Bis zum 31. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben.
Dazu müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat Ihrer Rechnung stellen. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass auch das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld nachlesen (Hinweis Nr. 4).
Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.

NEU:

Heizkosten - Bürgergeld für einen Monat
Bis zum 31. Dezember 2023 haben Sie die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben.
Dazu müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat Ihrer Rechnung stellen. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, prüfen wir auch alle sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen. Das heißt, dass wir auch das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat prüfen. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld nachlesen (Hinweis Nr. 4).
Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.

Bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Sonderbedarfe / besondere Bedarfe müssen Sie zusätzlich beantragen. Dafür müssen Sie jeweils einen eigenen Antrag stellen.

Wenn Sie gemeinsam mit weiteren Haushaltsmitgliedern eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bilden, so gilt der Antrag auch für die anderen Personen, mit denen Sie zusammenleben. Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Das Zweite Sozialgesetzbuch gibt in § 7 Absatz 3 an, wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört.

Ablauf

Sie können den Antrag jederzeit formlos stellen. Das bedeutet:

  • mündlich, 
  • telefonisch, 
  • mit einer E-Mail, 
  • oder schriftlich.

Dadurch können Sie so früh wie möglich Ihren Anspruch auf die Leistungen sichern. Denn auch wenn Sie in den Monaten vor Ihrem Antrag schon hilfebedürftig waren, erhalten Sie die Leistungen frühestens ab dem Monat Ihrer Antragstellung.

Sie müssen auch bei einem formlosen Antrag alle notwendigen Angaben machen. Nutzen Sie daher am besten unsere Antrags-Vordrucke. Diese finden Sie unten bei den Downloads.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team des Jobcenters. Die Mitarbeitenden klären im Gespräch mit Ihnen, ob Sie grundsätzlich Leistungen bekommen können. Sie weisen Sie auf eventuell vorrangige Hilfen hin, die Sie zuerst beantragen müssen. Die Mitarbeitenden besprechen alle Einzelheiten zu Ihrem Antrag mit Ihnen.

Downloads

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
Verwaltungsgebäude Weingarten
Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de