Pflanzenschutz

Rechtliche Grundlage des Integrierten Pflanzenschutzes
Der integrierte Pflanzenschutz wird mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbindlich für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Artikel 2 Nr. 6 der Richtlinie definiert den integrierten Pflanzenschutz wie folgt:
„[…] die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen.“
 
Ziel ist, „die mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln zu fördern“.

Pflanzenschutz – neue gesetzliche Vorgaben

Bedingt durch die Änderungen des Landes-Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) ergeben sich neue gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Weiterhin wurde die bundesweit gültige Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung (PflSchAnwVO) im September 2021 geändert, hierdurch ergeben sich Einschränkungen für die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat. Zu diesen Neuerungen finden Sie untenstehendes Dokument „Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“.

In diesem Herbst/Winter ist eine Online-Veranstaltung zur Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz geplant. Sobald ein genauer Termin feststeht, veröffentlichen wir diesen auf der Homepage und in der Presse. Bei Interesse dürfen Sie sich auch gerne per Email oder telefonisch melden.

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