Jagd & Fischerei
Aufgabenfeld |
Ansprechpartner |
Formulare/Übersichten |
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Jagdrecht |
Telefon: 0751/85-5126 E-Mail: ro@rv.de |
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Streckenliste und Abschussplan |
Telefon: 0751/85-5125 oder -5126 E-Mail: ro@rv.de |
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Jagdschein |
Telefon: 0751/85-5010 -5110 und -5125 E-Mail: ro@rv.de |
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Schwarzwildbejagung an Sonn- und Feiertagen |
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Die Jagd ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich gestattet. Treibjagden sind jedoch gemäß § 6 Absatz 1 Feiertagsgesetz verboten. Treibjagden sind solche, bei denen mehr als 15 Personen als Treiberinnen oder Treiber oder als Schützinnen oder Schützen teilnehmen (§ 8 Abs. 3 JWMG). Ausnahme nach § 12 Absatz 1 Sonn- und Feiertagsgesetz: Von diesem Verbot kann die Behörde zur Abwendung von Schäden aufgrund der ständig zunehmenden Wildschweinpopulation eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das Landratsamt Ravensburg hat am 14.01.2009 die Durchführung von anlassbezogenen Schwarzwildtreibjagden bei Schneelage unter Auflagen genehmigt. Die vorherige Zustimmung des Hegeringleiters oder seines Stellvertreters ist einzuholen. |
Sichere Entsorgung von verendetem Schwarzwild (Fall-/Unfallwild) und Schwarzwildabfällen über Sammelstellen (442,6 KB)
Standorte der Verwahrstellen für Schwarzwildabfälle im Landkreis Ravensburg (48,5 KB)
Aufgabenfeld |
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Fischerprüfung |
Anfragen an Landesfischereiverband Baden-Württemberg Reitzensteinstraße 8 70190 Stuttgart Telefon: 0711/25294750 |