Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises - Landratsamt verlängert Wasserentnahmeverbot vorerst bis 14. Dezember

Kreis Ravensburg – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Monate führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 14. Dezember verlängert.

Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage sanken die Pegelstände über mehrere Wochen und Monate kontinuierlich und erreichten dabei in vielen Gewässern kritische Ausmaße. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Da auch in den vergangenen Wochen keine nennenswerten Niederschläge verzeichnet werden konnten, verlängert das Landratsamt Ravensburg per Verfügung die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt kann jedoch auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn das Allgemeinwohl dies erfordert oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Kreisbehörde legt jedoch Wert darauf, dass das Verbot ganz allgemein auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 14.12.2018. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung erneut verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-ravensburg.de) unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen. Weitere Informationen erteilt das Bau- und Umweltamt des Landratsamtes, Stefan Häussler, unter Telefon 0751/ 85-4240.

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Ravensburg, den 15.11.2018

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