Feuerbrandbekämpfung mit streptomycinhaltigen Mitteln wieder möglich! Nächtliche Spritzaktionen dienen dem Bienenschutz

Kreis Ravensburg - Die Bekämpfung der gefährlichen Feuerbrandkrankheit beim Kernobst ist zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen auch im laufenden Jahr wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP möglich.

Entsprechend einer Verfügung der Regierungspräsidien sind beide Mittel jedoch nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt, nicht aber in Streuobstanlagen und im Haus- und Kleingarten. Voraussetzung für den Erwerb und die Anwendung der beiden Spritzmittel ist ein Berechtigungsschein, den die Obstbauern auf Anforderung bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern erhalten. Erlaubt sind maximal 2 Anwendungen während der Kernobstblüte.
Beide jetzt wieder zugelassenen Mittel sind zwar für Bienen ungiftig, schreibt die Obstbauberatung des Landkreises in ihrer Pressemitteilung, dennoch sind die Obstbauern verpflichtet, die Imker etwa 8 bis 14 Tage vor einer beabsichtigten Behandlung mit Strepto oder Firewall 17 WP zu informieren. Die Obstbauern haben zudem die Anwendung dieser Mittel zu dokumentieren; parallel dazu wird wie in den Vorjahren wieder ein Honigmonitoring durchgeführt. Um eine mögliche Belastung von Blütenhonigen zu verringern rät Obstbauberater Erwin Mozer den Obstbauern ausdrücklich, außerhalb der Bienenflugzeiten zu spritzen. Das bedeutet, dass in den nächsten Tagen und Wochen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit mit solchen Spritzaktionen und dem damit verbundenen Lärm zu rechnen ist, was aus der Sicht von Mozer aber das „zweifelsfrei geringere Übel“ darstellt.
Wie aus der Pressemitteilung des amtlichen Obstbauberaters weiter hervorgeht, werden die aktuellen Anwendungstermine während der Blüte mit Hilfe von Prognosemodellen berechnet und über die telefonischen Ansagedienste der Landratsämter bekannt gegeben.
 
Pressedienst Nr. 63


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Ravensburg, den 26.04.2012

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