Den PartyPass gibt es jetzt auch im Landkreis Ravensburg

Kreis Ravensburg – Seit dem 1. November 2010 dürfen Festveranstalter die Personalausweise von jugendlichen Festbesuchern nicht mehr als Pfand einbehalten. Um die Jugendschutzbestimmungen weiterhin sinnvoll und ohne großen Aufwand umzusetzen gibt es nun den PartyPass.

Der PartyPass ist ein nicht amtliches Personaldokument mit den persönlichen Daten und einem Foto des Inhabers. Er kann im Internet unter www.partypass.de kostenlos heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Angaben sind freiwillig und eine Datenspeicherung erfolgt nicht.


Besucht ein Jugendlicher mit dem PartyPass ein Fest, vergleicht der Veranstalter bei der Eingangskontrolle die darin enthaltenen Daten mit dem mitgebrachten Personalausweis des Jugendlichen und hinterlegt den PartyPass. Zusätzlich kann der Pass mit farbigen Armbändern zur Alterskontrolle kombiniert werden. Dadurch behält der Veranstalter den Überblick über die noch anwesenden Minderjährigen. Spätestens nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten kann der Veranstalter die Minderjährigen zum Verlassen des Festes auffordern und den PartyPass zurückgeben. Wird der PartyPass von den Jugendlichen nicht rechtzeitig abgeholt, setzt sich die Behörde, die das Fest genehmigt hat, mit den Eltern wegen eines Gesprächs in Verbindung.
Nach wie vor ist es für jugendliche Festbesucher möglich, Schülerausweise oder Führerscheine bei der Eingangskontrolle zu hinterlegen.


Gerade auch im Hinblick auf die bevorstehenden Fasnachtsveranstaltungen wird der PartyPass von Sozialdezernentin Diana E. Raedler und vom Ravensburger Polizeichef Uwe Stürmer sehr begrüßt.


Weitere Informationen für Jugendliche, Eltern und Veranstalter gibt es im Internet unter www.partypass.de.
 
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Ravensburg, den 03.01.2012

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