Änderung im Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren ab 1. Januar: Neue Erhebungsbogen zur Bautätigkeit erforderlich

Kreis Ravensburg – Das Bau- und Gewerbeamt im Landratsamt Ravensburg weist darauf hin, dass es sowohl im Baugenehmigungs- als auch im Kenntnisgabeverfahren ab dem 1. Januar 2012 eine Änderung gibt. Der statistische Erhebungsbogen, der in beiden Verfahren beigelegt werden muss, wurde um einige Punkte ergänzt. Neu hinzugekommen sind Fragen zur Art der Warmwasserzubereitung, zu Anlagen zur Lüftung und Kühlung sowie zur Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Grund hierfür ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Das gültige Formular ist ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-ravensburg.de/ Aktuelles und Wissenswertes hinterlegt und kann dort direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.


Die Statistik zur Bautätigkeit liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit und ist somit ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Darüber hinaus dient sie der Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellt Daten zum Beispiel für die Planung der Gemeinden, für Wirtschaft, Forschung und für den Städtebau bereit.


Im Rahmen dieser Bautätigkeitsstatistik werden alle verfahrenspflichtigen Baumaßnahmen erfasst, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird sowie Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- und Landesgesetze geregelt sind.
 
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Ravensburg, den 03.01.2012

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