Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die
Zuständigkeit für die
Abwicklung von
Entschädigungsanträgen
nach den §§
56, 57 und 58 IfSG liegt beim örtlich
zuständigen
Regierungspräsidium Tübingen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung über die Website: www.ifsg-online.de.
Dort finden sich auch
nützliche Informationen
für Ihre Antragstellung.
Fragen zur Verdienstausfallentschädigung können Sie an das Regierungspräsidium Tübingen an folgende E-Mail-Adresse richten : entschaedigung-ifsg@rpt.bwl.de
Anträge, die Sie bereits beim Landratsamt Ravensburg eingereicht haben, haben wir zur weiteren Bearbeitung an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet. Die im Hinblick auf die Bearbeitung der Entschädigungsanträge erstellte Datenschutzerklärung der Regierungspräsidiums finden Sie unter folgendem Link: https://ifsg-online.de/datenschutzerklaerungen/datenschutzerklaerung_BW.pdf