Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der Landkreis Ravensburg bemüht sich, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.rv.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Das Landkreis Ravensburg gestaltet eine komplett neue, barrierefreie Webseite, die den bestehenden Webauftritt in der ersten Hälfte des Jahres 2021 ersetzen wird. Eine Anpassung der jetzigen Seite würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse webmaster@rv.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich
an das Landratsamt Ravensburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden
Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das Landratsamt Ravensburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen
Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Be-
hinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14
Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie hier abrufen.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.