(Finanzielle) Soziale Notlagen
Zuständige Stelle
Wichtige Hinweise:
Anträge können beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohngemeinde gestellt werden
Für das Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig
Wenn Sie in Ravensburg oder Weingarten wohnen, wenden Sie sich bitte an die Sozialämter der jeweiligen Stadtverwaltung