Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Anbindung ÖPNV
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Kraftwerk"
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, die Nachteile und Schwierigkeiten auszugleichen oder zu mildern, die durch die Schädigungsfolgen oder den schädigungsbedingten Verlust des Ehegatten, eines Elternteils, eines Kindes oder Enkelkindes entstanden sind. Grundvoraussetzung ist jeweils die Anerkennung bzw. die Zahlung einer Rente durch das Eingliederungs- und Versorgungsamt.
Wer kann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten?
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Darüber hinaus sind für den Fall einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung auch andere Personenkreise, wie z.B. ehemalige Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten oder Impfgeschädigte anspruchsberechtigt.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen möglich:
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Einmalige Beihilfen
- Erholungshilfe
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Übernahme der ungedeckten Heimkosten