Hilfen zur Erziehung
Anbindung ÖPNV
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Hilfen erfolgen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Art und Umfang richten sich immer nach dem individuellen Bedarf. Dabei wird das engere soziale Umfeld mit einbezogen. Ziel ist die Stärkung und Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie. Hierzu werden mit Ihnen gemeinsam die Ziele der Hilfen ermittelt und in der Hilfeplanung festgelegt. Die Beratung zu den Hilfen zur Erziehung erfolgt durch den Sozialen Dienst.