Amtsärztlicher Dienst
Kontakt Amtsärztlicher Dienst
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg
Tel.:
0751 / 85-5050
Fax:
0751 / 85-5306
E-Mail:
ge@rv.de
Anbindung ÖPNV
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Einstellungsuntersuchung für Beamtenbewerber
Nähere Informationen finden Sie hier.
Aufgrund Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 17.12.2015 gibt es seit 01.01.2017 neue Zuständigkeiten (§ 14 Absatz 3 ÖGDG):
Beamtenrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen über
- die Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
- in Verfahren zur Prüfung einer Heilbehandlung nach Dienstunfällen
- sowie nach den Vorschriften der Beihilfeverordnungen
werden in Baden-Württemberg nur noch von vier medizinischen Gutachtenstellen und von den Gesundheitsämtern der Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführt.
Zuständige medizinische Gutachtenstellen – anknüpfend an das Wohnortprinzip - sind:
- im Regierungsbezirk Tübingen das Landratsamt - Gesundheitsamt Reutlingen
- im Regierungsbezirk Freiburg das Landratsamt - Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg
- im Regierungsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des Stadtkreises Mannheim das Landratsamt - Gesundheitsamt Karlsruhe
- im Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn das Landratsamt - Gesundheitsamt Ludwigsburg