Wirtschaftliche Jugendhilfe
Anbindung ÖPNV
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht unter anderem darin, Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen. Nach Ermittlung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen, werden Hilfen gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z.B. Waisenrenten, BAföG usw. zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
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