Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
Anbindung ÖPNV
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 17.30 Uhr
Kinder und Jugendliche deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch die seelische Erkrankung beeinträchtigt ist oder bei denen diese Beeinträchtigung droht, erhalten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Die Feststellung der seelischen Behinderung erfolgt in einem Verfahren, das zum einen eine Stellungnahme eines Arztes mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der seelischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen oder eines entsprechenden Facharztes und zum anderen die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch das Jugendamt umfasst.
Zuständig für die Beratung und die Feststellung einer seelischen Behinderung ist der Soziale Dienst. Über die angegebenen Kontaktdaten werden Sie an die für sie sozialräumlich zuständigen Mitarbeiter vermittelt.